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HONORAR

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Erstgespräch:                        30 Min.        kostenlos

Anamnese:                            60 Min.       100,-€

Therapiestunde:                    60 Min.       100,-€

                                             90 Min.       150,-€

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Die Terminvereinbarungen sind verbindlich und exklusiv, weshalb für Sie keine Wartezeiten entstehen.

Termine können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.

Wird der Termin am selben Tag abgesagt, werden 100% der Kosten berechnet.

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Private Krankenversicherung versus Selbstzahler

Meine Leistung als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne. Die Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung wird von privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherung anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob diese einen Heilpraktiker für Psychotherapie bezahlt, und was die Bedingungen dafür sind.

Sie sind für die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages, unabhängig von der Rückerstattung, verantwortlich. Heilpraktiker sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.

Die Preise verstehen sich entsprechend als Gesamtpreis.

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Soziales Honorar

Personen mit niedrigem Einkommen und Studenten biete ich eine Ermäßigung auf mein sonst übliches Honorar.

Sprechen Sie mich bitte bei Bedarf an.

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​Ausschluss von Erfolgsgarantie oder Heilungsversprechen

Ein Erfolgs- oder Heilversprechen – vollständig oder teilweise – kann hieraus nicht abgeleitet werden. Erforderliche Konsultation von Fach- oder Hausarzt vor Behandlung (psycho-)somatischer Symptome

Eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie ersetzt keinen Arztbesuch, daher ist insbesondere bei psychosomatischen oder körperlichen Beschwerden bereits vor Behandlung eine medizinische Abklärung – ggf. Begleitung – durch Ihren Haus- oder Facharzt unerlässliche Voraussetzung für unsere Zusammenarbeit

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Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, unterliege ich entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht nach Artikel 3 der BOH (Berufsordnung für Heilpraktiker). 

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