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HONORAR

Erstgespräch:                        30 Min.        kostenlos

Anamnese:                            90 Min.       130,-€

Therapiestunde:                    60 Min.        90,-€

                                                  90 Min.      130,-€

                                              

Private Krankenversicherung versus Selbstzahler

Meine Leistung als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne.

Die Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung wird von privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherung anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob diese einen Heilpraktiker für Psychotherapie bezahlt, und was die Bedingungen dafür sind.

Sie sind für die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages, unabhängig von der Rückerstattung, verantwortlich. Heilpraktiker sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.

Die Preise verstehen sich entsprechend als Gesamtpreis.

Soziales Honorar

Personen mit niedrigem Einkommen und Studenten biete ich eine Ermäßigung auf mein sonst übliches Honorar.

Sprechen Sie mich bitte bei Bedarf an.

Terminabsage und Ausfallhonorar
Da ich meine Praxis als Terminpraxis führe, reserviere ich Termine speziell für Sie. Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie daher, mir mindestens 24 Stunden vorab (für Termine am Montag spätestens bis 15 Uhr am vorangehenden Freitag) per E-Mail oder telefonisch abzusagen, denn nur so habe ich eine Chance, den Termin kurzfristig nachzubesetzen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder für versäumte Termine ein Ausfallhonorar von 50 € in Rechnung stelle.

Ausschluss von Erfolgsgarantie oder Heilungsversprechen

Ein Erfolgs- oder Heilversprechen – vollständig oder teilweise – kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Erforderliche Konsultation von Fach- oder Hausarzt vor Behandlung (psycho-)somatischer Symptome

Eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie ersetzt keinen Arztbesuch, daher ist insbesondere bei psychosomatischen oder körperlichen Beschwerden bereits vor Behandlung eine medizinische Abklärung – ggf. Begleitung – durch Ihren Haus- oder Facharzt unerlässliche Voraussetzung für unsere Zusammenarbeit

Schweigepflicht

Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, unterliege ich entsprechend der Berufsordnung für Heilpraktiker der Schweigepflicht nach Artikel 3

der BOH (Berufsordnung für Heilpraktiker). 

 

 

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